Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Weiterbildungskurse 

vom 07. Mai 2022

1. Geltungsbereich 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen der SVBA und den Teilnehmenden an Weiterbildungskursen.

2. Ausschreibung 

Das Angebot an Weiterbildungskursen richtet sich grundsätzlich an alle Berufsbildungsverantwortlichen. In der Ausschreibung finden Sie alle relevanten Informationen zum betreffenden Weiterbildungskurs. Die Ausschreibung der Weiterbildungskurse der SVBA finden Sie unter http://www.svba.ch/Weiterbildung.

3. Anmeldung 

Sie melden sich innerhalb der in der Ausschreibung festgehaltenen Anmeldefrist elektronisch mit dem Link auf www.svba.ch/Weiterbildung für den Weiterbildungskurs an. Bei Kursen mit beschränkter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können nur berücksichtigt werden, falls der Kurs noch freie Plätze aufweist.

Kurse werden nur bei genügender Anzahl Teilnehmender durchgeführt. Mit der Anmeldung zu einem Kurs entsteht kein Anspruch auf Durchführung des Kurses.

Mit der Anmeldung zu einem Weiterbildungskurs anerkennen Sie das Programm des Weiterbildungskurses und bestätigen, dass Sie mit den Geschäftsbedingungen einverstanden sind.

4. Teilnahmebestätigung 

Die Anmeldung zu einem Weiterbildungskurs wird per Email bestätigt.

Nach Ablauf der Anmeldefrist werden Sie informiert, ob der Weiterbildungskurs durchgeführt wird. Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung.

In der Regel drei bis vier Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie die Einladung, das Detailprogramm, das Verzeichnis der Teilnehmenden sowie die Rechnung für die Kursgebühr und für allfällige Kursnebenkosten (Lehrmittel, Materialien, etc.).

5. Gebühren, Zahlungsfristen und Kursnebenkosten 

Die Kursgebühr und die Kursnebenkosten sind in der Ausschreibung festgehalten. Sie werden fällig mit der Rechnungsstellung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Fälligkeit.

Wird ein Weiterbildungskurs nicht vollständig besucht, sind dennoch die ganze Kursgebühr und die gesamten Kursnebenkosten zu bezahlen.

Müssen wegen besonderer Umstände Weiterbildungskurse abgesagt werden, nachdem die Rechnungsstellung bereits erfolgt ist, werden die allfällig bereits entrichtete Kursgebühr sowie die Kursnebenkosten vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden.

Zusätzlich zur Kursgebühr und zu den Kursnebenkosten anfallende Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft werden durch die Teilnehmenden direkt beglichen.

6. Abmeldung 

Eine Abmeldung von einem Weiterbildungskurs ist schriftlich an die dieselbe Stelle der SVBA zu richten, an welche die Anmeldung zu richten war.

Abmeldegebühren

Bis 30 Tage vor Kursbeginn Keine Gebühren
Bis 14 Tage vor Kursbeginn 50 % der Kurs- und Kursnebenkosten
Spätere Abmeldung 100 % der Kurs- und Kursnebenkosten

Die SVBA empfiehlt den Teilnehmenden, gegebenenfalls eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen.

7. Haftung 

Die SVBA haftet nicht, wenn ein Weiterbildungskurs die Erwartungen einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers nicht erfüllt. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer schuldet die gesamten Kosten unabhängig von ihrer oder seiner persönlichen inhaltlichen und methodischen Bewertung des Weiterbildungskurses.

Für Unfälle und Krankheiten, die sich während eines Weiterbildungskurses oder auf dem Hin- und Rückweg ereignen, sowie für Sachbeschädigungen und Diebstähle übernimmt die SVBA keine Haftung.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Der Gerichtsstand ist der Wohnort des Präsidenten der SVBA. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.

9. Inkrafttreten 

Diese Geschäftsbedingungen gelten ab 15. Mai 2022.