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Auszug aus den Statuten
Als Aktivmitglieder (Art. 4a, Aktivmitglieder) können haupt- und nebenberufliche Berufsfachschullehrer aufgenommen werden, welche theoretischen berufskundlichen Unterricht an einer öffentlichen Institution in einem Beruf der Motorfahrzeugbranche erteilen.
Neumitglieder werden durch die Vereinsversammlung (Art. 5) auf Vorschlag des Vorstandes aufgenommen.